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   VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22   

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VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22 (https://dejure.org/2023,6607)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2023 - 44-IV-22 (https://dejure.org/2023,6607)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2023 - 44-IV-22 (https://dejure.org/2023,6607)
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  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    1. Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).

    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 121-IV-19; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 91-IV-10; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    1. Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 117-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 133-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    1. Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 121-IV-19; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 91-IV-10; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 121-IV-19; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 91-IV-10; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 121-IV-19; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 91-IV-10; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20

    Berichtigung eines Urteils wegen eines offenkundigen Fehlers i.R.e.

  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10
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